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   OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 20 W 477/08   

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https://dejure.org/2009,10196
OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 20 W 477/08 (https://dejure.org/2009,10196)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.05.2009 - 20 W 477/08 (https://dejure.org/2009,10196)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - 20 W 477/08 (https://dejure.org/2009,10196)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 VBVG, § 5 VBVG
    Betreuervergütung: Erneute Vergütungsfestsetzung gegen die Staatskasse bei vorheriger irrtümlicher Annahme ausreichenden Privatvermögens

  • Judicialis

    FGG § 56 g; ; FGG § 69 e; ; VBVG § 1; ; VBVG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 56g; FGG § 69e; VBVG § 1; VBVG § 5
    Festsetzung einer Betreuervergütung gegen die Staatskasse; Bestandskraft einer sich als unrichtig herausstellenden Festsetzung der Vergütung gegen den Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festsetzung einer Betreuervergütung gegen die Staatskasse; Bestandskraft einer sich als unrichtig herausstellenden Festsetzung der Vergütung gegen den Betreuten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Staatskasse, Nachträgliche Feststellung der Vermögenslosigkeit des Betreuten, Festsetzung der Betreuervergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 160
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 01.10.2003 - 3Z BR 161/03

    Neuer Festsetzungsantrag wegen Betreuervergütung nach ursprünglicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 20 W 477/08
    Mit dem Landgericht schließt sich auch der Senat der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassung an, dass die Bestandskraft der früheren Festsetzung gegen den Betroffenen der späteren Festsetzung gegen die Staatskasse nicht entgegensteht, wenn er keine genaue Kenntnis über das Vermögen des Betroffenen hat und sich herausstellt, dass der Betreuer seinen Vergütungsanspruch gegen den Betreuten trotz umgehender Ausschöpfung der Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten nicht durchsetzen kann, weil ausreichendes Vermögen entgegen der Annahme bei der ursprünglichen Festsetzung nicht vorhanden ist (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 305; OLG Hamm FGPrax 2007, 171, Palandt/Diederichsen, BGB, 68. Aufl., Anh. zu § 1836, § 1 VBVG Rn. 15; Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 5. Aufl., Rn. 386).
  • OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06

    Wiedereinsetzung bei Rechtsirrtum; keine Rechtskrafterstreckung der Beurteilung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 20 W 477/08
    Mit dem Landgericht schließt sich auch der Senat der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassung an, dass die Bestandskraft der früheren Festsetzung gegen den Betroffenen der späteren Festsetzung gegen die Staatskasse nicht entgegensteht, wenn er keine genaue Kenntnis über das Vermögen des Betroffenen hat und sich herausstellt, dass der Betreuer seinen Vergütungsanspruch gegen den Betreuten trotz umgehender Ausschöpfung der Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten nicht durchsetzen kann, weil ausreichendes Vermögen entgegen der Annahme bei der ursprünglichen Festsetzung nicht vorhanden ist (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 305; OLG Hamm FGPrax 2007, 171, Palandt/Diederichsen, BGB, 68. Aufl., Anh. zu § 1836, § 1 VBVG Rn. 15; Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 5. Aufl., Rn. 386).
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